Rene Falk Thomasius schrieb am 11.12.2019 01:28:
Ah wahrscheinlich ein Jurist! ;)
So was ähnliches, hab vor vielen Jahren öffentliches Recht incl. Verfassungsrecht studiert. Und selbst, woher nehmen sie ihre Qualifikation für ihre Beurteilung von Rechtsfragen?
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Zitat Ende
Der Satz definiert absolutes Recht ohne jegliche Relativierung. Er ist als NORMATIV formuliert. Dieses Recht ist in der Verfassung niedergelegt, demzufolge kann dieses Grundrecht, kein niederrangiges Recht relativieren oder aushebeln, denn der Satz ist "OHNE GRENZEN" und ohne Einschränkungen formuliert!
Zitat
(1) Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Zitat Ende
Auch diese Sätze definieren absolutes Recht. Dieses Recht ist in der Verfassung niedergelegt, demzufolge kann dieses Grundrecht, kein niederrangiges Recht relativieren oder aushebeln, denn diese Sätze sind "OHNE GRENZEN" und ohne Einschränkungen formuliert!
Zitat
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Zitat Ende
NEIN! (Das ist ein illegaler Hack im GG!) diese Rechte finden keine Schranken in Vorschriften und Gesetzen, da Vorschriften und Gesetze niederrangiges Recht gegenüber den in der Verfassung formulierten ABSOLUTEN Grundrechten sind.
Wie soll ich das jetzt verstehen, wollen sie damit sagen, dass die Einschränkungen nach Artikel 5 Absatz 2 nicht vom Parlamentarischen Rat/ Bundestag so beschlossen worden sind sondern JEMAND hat den Absatz 2 nachträglich heimlich ins GG eingefügt - und nur Thomasius hat es gemerkt?
Gesetze und Verordnungen können keine als absolut ausformulierten Grundrechte overrulen/überschreiben/relativieren/einschränken/aushebeln!
Das ist Unsinn, natürlich können Gesetze Grundrechte einschränken - wenn dafür im jeweiligen Grundrecht eine Ermächtigung besteht.
Wäre dem nämlich so bräuchten wir keine Verfassung, denn dann regelt man alles über das niederrangige Recht, bekannt als Gesetze und Verordnungen!
Aber ihnen ist klar, dass Verfassungsrecht im Unterschied zu einfachen Gesetzen nur mit 2/3 Mehrheit im Bundestag und Bundesrat geändert werden kann, und die Grundrechte durch Artikel 79 (3) zusätzlich besonders geschützt sind?
Art. 79
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Gesetze und Verordnungen haben sich also an die Verfassungvorgaben zu halten oder aber sind illegale Gesetze und Verordnungen,
Das ist richtig, und es ist Aufgabe des Bundesverfassungsgerichtes, darüber zu wachen. Gelegentlich hat das BVerfG auch schon mal ein verfassungswidriges Gesetz aufgehoben.
als ABSOLUT und ohne Relativierung und als NORM gesetzten Grundrechten!
Diese absolutistische Behauptung ist Quark, wenn im betreffenden GG-Artikel selbst eine Ermächtigung für eine Einschränkung per Gesetz besteht. Und siehe nochmal: Artikel 19 GG.
Sie waren Juristen, und auch sonst nur von mässigem Verstand! Ich wette obendrein das diese Hochbegabten beim schreiben des GG schwer besoffen waren! Anders lassen sich die üblen Logikfehler im GG nicht erklären!
Ich habe den Eindruck, sie haben für sich selbst eine kleine Grundgesetz-Auslegungs-Welt zurechtgezimmert - nur für sie selbst und niemanden sonst.