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  • Aureolus

mehr als 1000 Beiträge seit 04.02.2015

Folgende "Sprachregelung" ist zu verwenden, oder sollte es zumindest

Zunächst betont die "IHRA-Arbeitsdefinition" ihrerseits ja gerade, dass sie eben nicht rechtlich verbindlich sein will, was auch nicht mit den Beschlüssen in Einklang zu bringen ist. Völlig in Ordnung -auch in der Version auf Deutsch- geht hingegen der erste Satz:

“Antisemitism is a certain perception of Jews, which may be expressed as hatred toward Jews." -[full stop]- Der ganze Rest "definiert" ansonsten jedoch rein gar nichts mehr. Falls nötig, wäre hier also der erste Satz ggf. um die entsprechende Teile der "Arbeitsdefinition der offiziellen(!) Judäischen Volksfront" zu ergänzen, die ist hier nämlich wesentlich präziser:

"[Semitism is] a landmark in the continuing struggle to liberate the parent land from the hands of the Roman certain imperialist aggressors, excluding those concerned with drainage, medicine, roads, housing, education, viniculture and any other Romans persons contributing to the welfare of Jews of both sexes ...and hermaphrodites..."

Zu bedenken ist, was denn wäre, wenn etwa der 'Kaiser von China' oder gar der iranische Wächterrat sich einen Leerstuhl an einer der hiesigen Hochschulen kaufte (falls sie das nicht bereits haben). 'Diskriminierung' ist übrigens, aber das nur am Rande, grundlegend für Wissenschaft. Der Petent meint offenbar mit 'Diskriminierung' etwas anderes, und er sollte es daher tunlichst auch so nennen --Lasst Brian frei!

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With our sincere kindest fraternal --and sisterly!-- greetings

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