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  • Bergfalke

mehr als 1000 Beiträge seit 27.07.2019

Jede private Diskriminierung ist Teil der Freiheitsrechte und zulässig!

Forschung und Lehre sind frei, aber der der es bezahlt kann sich aussuchen was er forschen und lehren lässt!

Der Senat Berlin kann und soll entscheiden dürfen ob er den Judith-Butler-Schüler-Tussis Queerprofessuren einrichtet oder auch nicht!

Der Freiheit von Lehre wird auch genüge getan wenn sich Anhänger dieser Schmarren-"Theologie" wie Esoterikzirkel zum Stühlerücken und Tischschweben mit einem Medium privat treffen.

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