Enzyklopäde schrieb am 11.12.2019 11:08:
Deine Rechte enden dort wo die des anderen beginnen.
Da nützt Dir Dein wirres Geschwafel nichts.
Du bist offenbar wirr.
Oder hast Du folgende Sätze nicht verstanden?
Ich zitiere mich selbst
"Treue zur Verfassung meint ergo nicht weniger als das Gesetze und Verordnungen als niederrangiges Recht NIEMALS als absolut gesetzte Normative/Grundrechte relativieren oder einschränken können!
Sollen diese Grundrechte eingeschränkt werden so müssen die entsprechenden Artikel im GG auch so formuliert sein, das keine ABSOLUTEN GRUNDRECHTE formuliert werden!
Man kann ergo mit niederrangigen Gesetzen und Verordnungen nicht "heilen" was das GG als Verfassung als ABSOLUTE NORMEN setzt!"
Zitat Ende
War das zu kompliziert?
Bist du Jurist?
Höchstwahrscheinlich! ;)