staatliche Recourcen!
Übrigens, Kundgebungen unterliegen keiner Genehmigungspflicht, im Freien nur anmeldepflichtig.
Und Versagensgründe sind für 30 Personen, einer Seminargruppe etwa, nicht möglich.
Und für 250 Personen auf einer einsamen Waldrasstätte auch nicht aus Naturschutzgründen.
Die politisch aktiven Naturfreunde hatten auch dafür ihre Hütten, z.B. auf der Weikerswiese bei Rechtenbach im Spessart oder auf dem Hornberg an der Albkante 15km nördlich von Geislingen.