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  • BERBERJESUS

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Re: Im Rechtsstaat keine Einschränkung der Rede- und Meinungsfreiheit geben darf

HeliosMaximus schrieb am 09.12.2019 18:14:

Wenn das gelten würde müsste es auch zulässäg sein die Meinung öffentlich zu vertreten Auschwitz-Birkenau war ein Sanatorium!

Im Prinzip ja! In Deutschland ist eine solche Meinungsäußerung ein Straftatbestand.

Und da endet schon dein Prinzip. Es ist unzulässig und wird juristisch wie gesellschaftlich - zu recht - geächtet. Die andere Frage ist: Muss es und wird es - in diesem Fall - auf ewig so bleiben in Bezug auf die Rechtssprechung?

Sicher nicht. Aber wir schreiben auch noch nicht 2045 oder eher 2095. So lange die Opfer des Holocaust und deren unmittelbare Nachfahren (als stets Mitbetroffene) noch leben, is es durchaus vertretbar und sinnvoll, das ganze strafrechtlich in bisheriger Form fortzuführen. Wer es anders sieht, mag es anders sehen, ist meinen Augen jedoch ein absolut inhumaner Vollidiot.

Ich erinnere daran, wie die Repbulik durchdrehte, als Gauland das leichtfertige Vogelschisszitat brachte...

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