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  • HeliosMaximus

mehr als 1000 Beiträge seit 06.03.2017

Re: Im Rechtsstaat keine Einschränkung der Rede- und Meinungsfreiheit geben darf

So lange die Opfer des Holocaust und deren unmittelbare Nachfahren (als stets Mitbetroffene) noch leben, is es durchaus vertretbar und sinnvoll, das ganze strafrechtlich in bisheriger Form fortzuführen. Wer es anders sieht, mag es anders sehen, ist meinen Augen jedoch ein absolut inhumaner Vollidiot.

Ach hören Sie doch auf! Die Opfer von Guantanamo leben teilweise auch noch.
Soll es überall, wo es womöglich Opfer tangieren könnte Meinungsverbote geben?
Also wer das fordert ist für mich ein demokratiefeindlicher Vollidiot. Einer der noch nicht kapiert hat (obwohl er so tut) was der Wert seine Meinung frei äußern zu können - auch und gerade wenn es anderen nicht passt - bedeutet und dazu noch meint für bestimmte Gruppen in der Gesellschaft hierzu Sonderregeln fordern zu können, den kann man mit dem Begriff "Vollidiot" meines Erachtens nur teilweise erfassen. Hier könnten womöglich auch durchaus durchdachte Absichten verfassungsfeindlicher Bestrebungen zu erkennen sein.

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