GOML schrieb am 09.12.2019 14:51:
daß damit nicht etwa die Durchsetzung der Rede-, Lehr- und Forschungsfreiheit eines Prof. Lucke an der Universität Hamburg gemeint ist?
Von Lucke ist hier nicht die Rede, sondern von Professoren einer ganz anderen politischen Richtung und eines ganz anderen Formats. Allerdings, natürlich wird hier auch die Redefreiheit von Bernd Lucke verteidigt. Der soll nicht dürfen, weil er bei der AfD ist? Das hatten wir schon mal, als jüdische Professoren ihre Lehrstühle verloren. Selbstverständlich darf Lucke reden. Für "Verherrlichung von Rechtsextremismus", etc., gibt es in Deutschland Gesetze, da braucht es keine zusätzliche Gedankenpolizei.