bavarian dynamics schrieb am 09.12.2019 22:49:
Doch zurück zum deutschen Zensurgrundgesetz:
Besonders lustig ist am Art.5 GG Abs. 2 übrigens diese Formulierung, daß die "Meinungsfreiheit" (von einer Ausdrucksfreiheit ist erst gar nicht die Rede!) ihre Grenzen in "allgemeinen Gesetzen" findet. Dies ist unlogisch, denn Verfassungsrecht (und das GG behauptet, eine Verfasssung zu sein) steht ÜBER allgemeinen Gesetzen und bindet sie, wird aber nicht von ihnen gebunden.
Und dann gibt es noch Art.5 GG Abs.3, das ist noch lustiger. Dort wird behauptet, daß Forschung und Lehre "frei" seien. Aber diese Freiheit des Forschers oder Lehrers entbinde ihn nicht von seiner Treue zur Verfassung. Nun tut sich folgender Widerspruch auf: Wie dargelegt und jederzeit nachlesbar ist das Grundgesetz ein völlig unfreiheitlicher Zensurhaufen. Sie können grundgesetztreu sein, aber dann sind sie nicht frei. Sie können auch frei sein, aber dann sind sie in Deutschland falsch. Sie können nicht frei forschen & lehren und gleichzeitig verfassungstreu sein. Weil man nicht gleichzeitig frei und unfrei sein kann, genausowenig wie man gleichzeitig blind und sehend sein kann. Oder für unsere Hochschüler: Die Variable ist dichotom.
Nun wie Du selbst ausführst steht die Verfassung (Rang) über den Gesetzen.
Insofern irrst Du wenn Du meinst das durch das Relativierungs-Geschmiere im GG (welches regelmässig Grundrechte relativiert und aushebeln will ,indem auf rangniedere Gesetze und Verordnungen verwiesen wird) eine Situation entstehen würde die Freiheit und Unfreiheit gleichermassen zueinander stellen würde.
Es ist vielmehr so das Du gerade (wie ich es ja auch oft tue) die Hacks und Backdoors im GG aufgezeigt hast.
Eines muss Dir dabei aber klar sein.
Alle Artikel des GG die ein Grundrecht als absolut definieren sind auch absolut, denn wie Du ja bereits zu Recht ausführtest kann ein Gesetz oder eine Verordnung eben kein Verfassungsgrundrecht aushebeln.
Wenn im GG also steht das Grundrechte anhand niederrangiger Gesetze und Verordnungen ausgehebelt oder relativiert werden könnten dann sind diese Sätze als IRRIG zu ignorieren da Sie verlangen die Verfassung zu brechen.
Das nennt sich gelinde formuliert Vertragsirrtum. In dem Falle entfallen aus dem Vertrag alle rechtswidrigen Inhalte. Alle rechtstreuen jedoch bleiben unberührt.
Lies das GG einfach unter dieser Prämisse. Dann weisst du auch was für Vollspargel als Juristen verkleidet hier durchs herrenlose Gelände mäandern und was für eine Art Hochbegabte "Profis" das GG zusammengeschmiert haben!
Es gilt eben weiterhin der Satz. Sie waren Juristen und auch sonst bei mässigem Verstand, denn selbst 1949 sollte jedem klar gewesen sein das dass GG so wie es ist ein einziger Haufen aus scheinbaren Widersprüchen ist die sich erst aufklären wenn man eben weiss das Gesetze und Verordnungen Grundrechte aus dem GG nicht aushebeln können.
Das aber erkläre mal Juristen! Viel Spass dabei! Du wirst dann schnell merken das Du es mit den Besten der Besten zu tun hast!
Deshalb mache es Ihnen einfach!
Nimm als Fallbeispiel die UN-Charta und erkläre das dass GG diese overrulen oder überschreiben könnte, denn nichts anderes fordert das GG von Gesetzen und Verordnungen, ergo das diese das GG selbst aushebeln/relativieren/aufheben könnten!
Ja ne is klar! Selten so gelacht!
p.s. Und vergiss nicht. Du hast es mit den Besten der Besten zu tun. Also halte es einfach, so das die geistigen Flacherdler Dir folgen können!
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (10.12.2019 03:54).