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  • Rene Falk Thomasius

mehr als 1000 Beiträge seit 21.09.2019

Wissenschaftler mögen das GG nicht nur lesen, sondern auch verstehen!

Hinweis bzgl. des GG!

Ich zitiere.

Art 5 GG

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

Zitat Ende

Der Satz definiert absolutes Recht, ohne jegliche Relativierung. Er ist als NORMATIV formuliert. Dieses Grundrecht ist in der Verfassung niedergelegt, demzufolge kann dieses Grundrecht, kein niederrangiges Recht oder Verordnung relativieren oder aushebeln, denn der Satz ist "OHNE GRENZEN" und ohne Einschränkungen formuliert!

Zitat

(1) Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Zitat Ende

Auch diese Sätze definieren absolutes Recht. Dieses Grundrecht ist in der Verfassung niedergelegt, demzufolge kann dieses Grundrecht, kein niederrangiges Recht oder Verordnung relativieren oder aushebeln, denn diese Sätze sind "OHNE GRENZEN" und ohne Einschränkungen formuliert!

Zitat

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Zitat Ende

NEIN! (Das ist ein illegaler und unlogischer Hack im GG!)

diese GRUNDRECHTE finden keine Schranken in Vorschriften und Gesetzen, da Vorschriften und Gesetze niederrangiges Recht gegenüber den in der Verfassung formulierten ABSOLUTEN Grundrechten sind.

Gesetze und Verordnungen können keine als absolut ausformulierten Grundrechte overrulen/überschreiben/relativieren/einschränken/aushebeln!

Wäre dem nämlich so bräuchten wir keine Verfassung, denn dann regelt man alles über das niederrangige Recht, bekannt als Gesetze und Verordnungen!

Gesetze und Verordnungen haben sich also an die Verfassungvorgaben zu halten oder aber sind illegale Gesetze und Verordnungen, denn dann widersprechen Sie den als ABSOLUT und ohne Relativierung und als NORM gesetzten Grundrechten!

Zitat

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Zitat Ende

Auch hier gilt. Der erste Satz ist eine ABSOLUTE NORMSETZUNG, also ohne Ausnahmen oder Relativierungen für sich allein stehend NORMIEREND!

Kein Gesetz und keine Verordnung kann dieses Grundrecht daher aushebeln oder einschränken, da das überrangige Recht ergo das GG/die Verfassung selbst in den Grundrechten keine Relativierung oder Ausnahmen formuliert hat!

Die Gesetze und Verordnungen dazu haben sich also an die Vorgaben des GG zu halten! Die normativen Vorgaben sehen wie gesagt keine AUSNAHMEN vor!

Ich wiederhole daher.

Gesetze und Verordnungen können keine als absolut ausformulierten Grundrechte overrulen/überschreiben/relativieren/einschränken/aushebeln!

Denn wäre dem so, dann wären diese Gesetze und Verordnungen über der Verfassung stehend. ( = Verhohnepiepelung der rechtlichen Rangfolge = IST-ZUSTAND IN DE = stehender Rechtsbruch, vermutlich mittlerweile traditionell, wegen "Hochbegabt"!)

Aber wie gesagt.

Sie waren Juristen, und auch sonst nur von mässigem Verstand! Ich wette obendrein das diese Hochbegabten beim schreiben des GG schwer besoffen waren! Anders lassen sich die üblen Logikfehler im GG nicht erklären!

Soviel zur Rede-, Lehr- und Forschungsfreiheit!

Wir haben es also mit Verrückten zu tun, die ein verrücktes unlogisches GG zusammengeschmiert haben, und nun auch bei Gesetzen und Verordnungen weiterhin mit diesem unlogischen Wahnsinn fortfahren!

Treue zur Verfassung meint ergo nicht weniger als das Gesetze und Verordnungen als niederrangiges Recht NIEMALS als absolut gesetzte Normative/Grundrechte relativieren oder einschränken können! Sollen diese Grundrechte eingeschränkt werden so müssen die entsprechenden Artikel im GG auch so formuliert sein, das keine ABSOLUTEN GRUNDRECHTE formuliert werden! Man kann ergo mit niederrangigen Gesetzen und Verordnungen nicht "heilen" was das GG als Verfassung als ABSOLUTE NORMEN setzt!

Ende der verfassungskonformen Hirnwäsche!

p.s. Es gibt also entweder absolute Grundrechte, oder aber es gibt Sie nicht. Das GG ist so formuliert das es diese gibt. Gleichzeitig formuliert das GG jedoch das es diese nicht gibt, da diese, obendrein mit niederrangigem Recht angeblich "eingeschränkt" werden können. (Was wie gesagt grober Unfug ist) Ich rufe also mal bei einem Psychologen an, denn das GG muss dringend auf die Couch, wegen SPALTHIRN!

p.s.s.

Und da Spalthirne oft bei politisch Verstrahlten anzutreffen sind wissen wir auch nun wer das GG vermutlich so irrig und irrational zusammengeschmiert hat! ;)

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (11.12.2019 02:30).

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