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  • Rainer-ich

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Re: Berlin verkackt auch - Update -

Rainer-ich schrieb am 05.04.2021 12:57:

Radio Controlled schrieb am 05.04.2021 11:30:

unsere Politik hat auf ganzer Linie versagt.... allerdings nicht nur die Bundespolitik, das Versagen zieht sich durch alle Ebenen ...

Die 3. Änderung (insgesamt erst die 39. Version vom 1. April 2021), wortreich auf Pressekonferenzen, zahleichen Medien verklingelt, selbst auf der Berliner Homepage https://www.berlin.de/corona/_assets/downloads/2021_04_01__and_3._infschmv_beschluss_senat.pdf
ist noch garnicht gültig, wird aber fleißig durchgesetzt.

Die wird generell erst einen Tag nach Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt rechtswirksam. Wer findet die dort: https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/2021/ ?
Hinweis: bis Seite 352 (die ist übrigens vom 1.4.) gibts diese nicht.
Selbst das Veröffentlichen auf einem Samstag haben die am 27.3. mal hinbekommen, wenn auch damals klammheimlich und überraschend, weil es sonst coronaverordnungsfreie Tage gegeben hätte. (Dort wurde sogar das Datum 23.3. getürkt - da gab es noch den erst später zurückgeruderten Gründonnerstagsfeiertag)

Mit welcher Rechtsgrundlage wollen die die nächtliche Ausgangsbeschränkung und Kita-Schließung durchsetzen?
Nur blödes Gequatsche auf allen Kanälen, Medien und irgendwelche Homepages zählen nicht als rechtswirksame Veröffentlichung....
Rainer

An einem Samstag(!), den 10. April wurde die Verordnung mit Gültigkeitsbeginn 2. April rückwirkend verkündet:
https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/2021/ausgabe-nr-27-vom-10-4-2021-s-353-360.pdf
Trotz der Bekanntmachung dort auf Seite 356 vom 7. April, dass plötzlich irgendwelche Homepages irgendwelche Verordnungen verkündeten sehe ich eher eine Ungültigkeit des gesamten Machwerks.
Rückwirkung geht absolut garnicht! Damit sollte diese Verordnung wegen des fehlerhaften Beginn-Datums auch ungültig sein.
Die Medien, die sicherlich über mehr juristische Kompetenz verfügen schweigen darüber.

Ich soll mich sklavisch an alle möglichen Gesetze und Verordnungen halten und die schaffen simpelste Formalien nicht?

Und der karrieregeile Richter wird sich letzendes hinstellen: "Sie wussten von der Ausgangssperre, hätten sich dran halten können, also ist Ordnungsgeld berechtigt"
Kann das sein?
Ich vermute leider: Ja

Rainer

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