Da ist es doch völlig normal, dass es bei der enormen Zahl der unterschiedlichen Konstellationen zu Fällen kommt, bei denen die neue Bewertung stark von der alten abweicht.
Gerade bei dem 10 Cent Beispiel oder dem Rentnerpaar mit dem riesigen Garten steht doch eher sogar im Raum, dass diese bisher eine ungerechtfertigte Bevorzugung genossen hatten. Genau das, was das BVerfG bemängelt hat.
Und dass bei den Berechnungen auch bei einem Promillesatz etwas schief läuft, weil beispielsweise ein falscger Berechnungswert hinterlegt ist, ist ärgerlich, aber nicht ungewöhnlich.
Wie man sieht, aber für einige mal wieder der Anlass zur Generalabrechnung.