Die Bestechung des/der Stadträte für die Umwandlung zu Bauland kann man da als Gestehenskosten aber nicht geltend machen.
Hier sind in den 70ern Landwirte durch einen simplen Rechtsakt zu Multimillionären geworden...
Mittlerweile wird jedenfalls bei uns nur noch Acker gekauft und danach zu Bauland erklärt. Und dann zu immer noch sehr günstigen Preisen an z.B. Familien verkauft. Also Stadt und Käufer teilen sich den Wertsprung.