Ansicht umschalten
Avatar von xj12
  • xj12

mehr als 1000 Beiträge seit 10.02.2012

Re: Ankündigung und Umsetzung...da klaffen Löcher.

nicht entsprechend ihren tatsächlichen Besitzverhältnissen

So schönes Wort: Besitzverhältnisse. Wie dir bekannt sein dürfte gibt es in Deutschland keine Vermögenssteuer. Jetzt kann es also passieren, das Oma Erna in ihrem kleinen Siedlerhäuschen in M-Pasing (mit großen Garten - auf den man aber nix bauen kann ohne Oma Ernas Haus weg zu reissen) viel mehr Steuern zahlt, als ihr Nachbar, der Investment-Banker in seinem Designerhaus, welches aber auf einem deutlich kleineren Grundstück steht.

Kapiert?

gegenüber den restlichen Bürgern fair an der Besteuerung beteiligen in einer Höhe die einen verschwindenen Bruchteil des Wertzuwachs ausmacht?!

Weil du von Wertzuwachs nicht abbeissen kannst - der nützt dir nämlich so lange nix, bis die Immobilie veräussert wird.
So und nun kommt es: sagen wir Oma Erna stirbt. Ihr kleines Siedlerhäuschen ist laut Grundsteuer 2 Millionen wert (das Haus ist eigentlich 0 Euro wert - geht ja nur ums Grundstück) - Oma Erna's einzige Erbin ist die Enkelin Jackeline

Jackeline hat einen Steuerfreibetrag von 400.000 Euro (da Eltern bereits verstorben) - und muss somit 304.000 Euro Erbschaftssteuer zahlen.
Sollte doch eigentlich reichen, oder?

Bewerten
- +
Ansicht umschalten