Äh, nicht das ich wüsste. Kann auch schon denklogisch nicht sein, da das BVerfG die alte Regelung aufgrund der in den Jahren entstandenen Ungleichbehandlung und Wertverzerrung für verfassungswidrig erklärt hatte. Also muss es zwangsläufig für Einzelne zu Korrekturen nach oben oder unten kommen, um diese zu beseitigen.