xj12 schrieb am 26.07.2024 12:13:
Jackeline hat einen Steuerfreibetrag von 400.000 Euro (da Eltern bereits verstorben) - und muss somit 304.000 Euro Erbschaftssteuer zahlen.
Sollte doch eigentlich reichen, oder?
Schon das ist sehr fragwürdig. Das heißt nämlich, dass Jackeline ihr Grundstück an den nächsten Investmentbanker verkaufen werden muss oder an eine Firma die dann möglichst viele Legebatterien drauf knallt.
Wie wäre es damit: Jackeline zahlt nichts oder sehr wenig, außer sie verkauft es, dann zählt alles über dem Freibetrag als hätte sie Geld auf dem Konto geerbt.
Man könnte auch sagen, dass sie z.B. für jedes Jahr das sie nicht verkauft einen gewissen zusätzlichen Freibetrag bekommt. Damit könnte sie es theoretisch problemlos durch die Generationen vererben. Bis es eben jemand verkauft.