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Avatar von bickerdyke
  • bickerdyke

mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.2001

Re: Ankündigung und Umsetzung...da klaffen Löcher.

xj12 schrieb am 26.07.2024 13:12:

Dann darf aber auch der HartzIVer seinen Porsche behalten wenn der Wert unerheblich ist so lange er ihn nicht verkauft sondern "einfach nur damit fahren will"

gratulation, das war jetzt der dämlichste Vergleich!

Weil er nicht zu deiner Argumentation passt?

Es geht in beiden Fällen darum, wie man Vermögen bewertet. Und ob man jemand zwingen darf sein Vermögen zu veräußern, um seine Verbindlichkeiten zu bezahlen.

Natürlich gibt es einen Unterschied ob diese Verbindlichkeit eine Steuerschuld oder die Miete ist, aber wenn der für dich relevant ist dann hast du kein Problem mit der Grundsteuer, sondern allgemein mit einer Besteuerung von Vermögen (was die Grundsteuer ja ist)

Es ist aber KEIN Unterschied, dass in beiden Fällen Vermögen nach dem tatsächlichen Wert berechnet werden muss.

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