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  • Teletrabi

mehr als 1000 Beiträge seit 17.03.2003

Re: Ankündigung und Umsetzung...da klaffen Löcher.

bickerdyke schrieb am 27.07.2024 00:46:

Gelomo schrieb am 26.07.2024 20:31:

bickerdyke schrieb am 26.07.2024 12:58:

szul schrieb am 26.07.2024 12:00:

Dampflokomotive schrieb am 26.07.2024 09:13:

Die Gier wird zuschlagen und an zahlreichen Ecken wird man versteckte Steuererhöhungen plazieren.

Aber natürlich nur für diejenigen, die keine starke Lobby haben:

Besonders umstritten ist, dass die Reform vielerorts zu Verschiebungen führt: Gewerbeimmobilien werden häufig niedriger besteuert, Einfamilienhäuser deutlich höher.

Und liegt das jetzt an der Reform oder daran dass bisher EFH tendenziell zu niedrig (und Gewerbeimmobilien zu hoch) bewertet wurden?

Und ist das jetzt etwas neues oder nur der Fehler, der nach dem BVerfG-Urteil korrigiert werden MUSS?

Und wenn das jetzt was neues ist dass EFH prinzipiell höher bewertet werden, warum versucht man das im Artikel mit offensichtlich falschen Bewertungen zu belegen?

Schön, dass du immer das BVerfG-Urteil erwähnst, als käme das alles von Gott. Da steht aber nicht drin, dass in Zukunft ein Garten für Normalverdiener unerschwinglich sein muss.

Das steht auch nicht im Artikel so drinnen. Der Artikel sammelt ein paar Fälle von falschen Bewertungen, die natürlich korrigiert werden müssen. Bzw. es steht nicht drinnen, wie groß der Garten überhaupt ist.

Und auch das mit den Gewerbeimmobilien ist etwas komisch, meinst nicht? Wenn etwas damals schon Gewerbegebiet war, wird das inzwischen auch ein vielfaches mehr wert sein. Insbesondere, da es inzwischen näher an der Stadt oder sogar in der Stadt liegen wird.

Ja. Es sei denn natürlich, es wurde damals überbewertet.

Der reisanstieg bei Gewerbeflächen dürfte aber häufig nicht so extrem gewesen sein, wie für Wohneigentum. Folglich gibt's bezogen auf die gesamtwert-Anteile eine Verschiebung hin zum Wohneigentum.

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