xj12 schrieb am 26.07.2024 15:21:
Es müsste also jährlich der Wert ermittelt werden und die Steuer entsprechend angepasst werden.
Ja. Und weil man das seit den 60ern nicht mehr gemacht hat, hat das BVerfG das ja auch als nicht verfassungsgemäß eingestuft und uns die ganze Neuordnung eingebrockt.
Nach dem was ich gerade über das Urteil zur Vermögenssteuer gefunden habe wurde die aus einem ähnlichen Grund gekippt: Die festgestellten Werte waren falsch und/oder veraltet und deshalb nicht mehr gerecht. (bzw. offensichtlich und unstrittig ungerecht. "gerecht" ist ja nochmal eine andere Diskussion)
OK ich hab deinen anderen Post gelesen und nehm das schon zurück. Es ging aber wohl trotzdem um ungleiche Behandlung verschiedener Vermögen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (26.07.2024 15:30).