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Avatar von Gelomo
  • Gelomo

mehr als 1000 Beiträge seit 21.03.2019

Re: Eigentum verpflichtet halt. ;)

Ok, lass uns mal schauen:
Wenn ich Kapitalerträge habe, zahle ich einmalig Steuern am Ende, wenn ich die Aktien verkaufe, einmalig einen Betrag. Außerdem habe ich einen Freibetrag.

Wenn ich eine Immobilie habe, zahle ich die Steuern am Anfang beim Kauf, dann jedes Jahr und noch mal am Ende, wenn ich sie verkaufe. Einen Freibetrag gibt es nicht.

Ja bitte, lass die selben Regeln wie für Kapitalerträge auch für mein Haus gelten, dann stände ich viel besser da.
Das fände ich sogar halbwegs gerecht, wenn ich das Haus verkaufe, mache ich ja wirklich Gewinn und kann ihn meinetwegen dann versteuern. Bis dahin aber eben nicht.

Jep. Man könnte das ganze nicht nur sehr viel gerechter sondern auch sehr viel einfacher und übersichtlichr machen.
Beim Verkauf wird besteuert, dann wenn der Gewinn anfällt.
Wer ein Haus erbt und drin wohnt, kann das tun so lange er will und zahlt nichts. Wers zu Geld macht zahlt Steuern (abzüglich Freibetrag). Vielleicht noch mit nem degressiven Satz abhängig von der Haltedauer. Das könnte man 1:1 auch bei Wertpapieren so anwenden.
Wers vermietet zahlt Steuern auf die Einnahmen (und bei Aktien auf die Dividenden).

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