ParaPacem schrieb am 26.07.2024 10:54:
Der plakativ umhergetragene Rentner kann sicherlich sämtliche Grunsteuer auf sein Eigenheim bis an sein Lebensende als Hypothek auf dem Haus liegen lassen, so daß sich nur dasleistungslose Einkommen der Erben etwas geschmälert wird.
Dann kann man konsequenterweise ja gleich enteignen, um das leistungslose Einkommen der Erben auf 0 zu senken. Die Rentner ab ins Pflegeheim, und schon wird ein schönes Grundstück frei.