Und zum Gedanken der Vermögenssteuer sollte man nicht vergessen, dass dass Bundesverfassungsgerichts festgestellt hat, dass eine Vermögenssteuer aus dem erzielbaren Ertrag und nicht aus der Substanz leistbar sein muss (bzw dass ca. 50% des Ertrags beim Besitzer bleiben muss). Fazit: sobald deutliche Zweifel auftauchen, dass in konkreten Fällen (z.B. auch mit sonstigen finanziellen Verpflichtungen zur energetischen Sanierung oder CO²-Preis) das nicht leistbar ist, würde eine neue Vermögenssteuer wieder vor dem Verfassungsgericht landen...
Dem widerspricht eine Grundsteuer doch grundsätzlich, oder?
Es ist eine Vermögenssteuer aber der Besitz von Immobilien wirft nicht generell Erträge ab (z.B. wenn man selbst drin wohnt).