Wie wird denn nun die Grundsteuer neu berechnet? Wie wurde das Bewertungsgesetz den Anforderungen des BVerfG angepasst? Was ändert sich denn tatsächlich im Vergleich zu früher?
Ist die Steuer so hoch, weil sich die Bewertung geändert hat, oder eher weil klamme kommunale Kämmerer mit überzogenen Hebesätzen sanieren wollen? Dabei sind die Kommunen doch fest in konservativer Hand. Geht es hier also um Ampelbashing?
Wäre ja auch mal interessant, wie viele Vermieter die Steuererhöhung für eine darüber hinausgehende unplanmäßige Mieterhöhung nutzen?
Also zu dem Thema würde mir schon einiges einfallen. Statt dessen gibt es keine Antworten auf die nahe liegenden Fragen. Dafür aber "Bild"-reife haltlose Behauptungen und Gerüchte - "Ehepaar soll x zahlen".
Dass der Artikel es aus dem Lektorat geschafft hat, verwundert.
So long Oyan