1.
Selbstverschuldete Langzeitschäden sind für jeden vermeidbar. Tabak und Alkohol wird bereits besteuert, diese Gelder gehören damir zumindest teilweise in die Wiedergutmachung. Hinzu muß der Wert kommen, der den Behandlungskosten entspricht (Umlage auf die Preise für entsprechende Erzeugnisse.)
Risikoreiches Verhalten wie Extremsport oder unfallträchtiger Sport muß ebenfalls berücksichtigt werden - diese Behandlungskisten müssen über Privatpolicen abgedeckt werden. Schadenspotentiale dürften ja bekannt sein - wer ohne Policen derartigen Sport betreibt, haftet voll. Das getrifft auch Bergungskosten!
Normaler Sport ist versichert: Joggen und Laufen, Gymnastik, Tanzen, Wandern auf Wegen und Pfaden, Schwimmen und Baden in zugelassenen Gewässern und Bädern (für risikoreiche Rutschen aber nicht). Wenn diese Dinge aus individuellen Gründen ungeeignet sind, weil dadurch ein höheres Individualrisiko besteht, muß auch das nach dem Erkennen speziell versichert werden (Infarktpatienten z.B.). Die bis zur Erkennung eingetretenen Schäden bleiben aber gedeckt - man kann nicht von vorn herein alles grundlos verbieten.
Bungeespringen, Schäden bei Achterbahnfahrten, Ski- und Schlittschuhlaufen, Bergsteigen, Flugsport und Marathon sowie jeglicher Wettbewerbssport um Leistung und weiteres sind versicherbar -ggf. in unterschiedlicher Höhe nach dem Individualrisiko (Marathon für Herzkranke ist kaum policierbar).
Ergebnis; Den Menschen wird bewußt, welches Risiko bei ihren Tätigkeiten besteht, sie können der Alkgeneingeit ihren Schaden nicht bezahlen lassen.
Wenn Arbeiten notwendig sind, die Gesundheitsrisiken bergen, muß der Arbeitgeber diese Kosten übernehmen. Da Langzeitschäden auch bei kurzer Arbeit auftreten können, müssen diese auch nach Arbeitsbeendigung weiterversichert werden.
Zwei Wirkungen: Gefährliche Arbeiten reduzieren sich dadurch auf weniger Personal, das als Stammpersonal billiger ist. Zum Anderen wird transparent, welche Risiken bei einerr Arbeit bestehen; der Arbeitgeber haftet selbst für falsche Versicherung.
Das führt zu klaren Preisumlagen für Waren und Dienstleistungen, die der Erwerber mittragen muß (also keine Umlage auf Alle).
2.
Klare Trennung zwischen objektiv notwendigen und Wunschleistungen. Da das nicht immer einfach machbar ist (psychische Gründe), ist ein Eigenanteil zumutbar, gestaffelt nach Einkommen und Besitz. Notwendiges trägt die Allgemeinheit voll. Im Falle eine Eigenanteils darf es aber nicht zu einer Ablehnung allein wegen der individuellen Finanzlage kommen. Ein selbstbewohntes Haus zu beleigen, wäre aber ok, wenn die dadurch entstehenden Raten dauerhaft bezahlt werden können.
Bei reinen Wunschleistungen, insbesondere wenn deren Nutzen im konkreten Fall nicht vorhanden oder erkennbar ist, muß von einem separaten, unabhängigen Gremium der Eigenanteil individuell festgelegt werden. Unterschiedliche Anteile für verschiedene Menschen, das ist das Neue. Die Allgemeinheit sorgt mehr für Bedürftige. Wer mehr will, muß das selber versichern oder dann selber bezahlen.
Nicht sinnvoll wäre es, bestimmte Leistungsgruppen wie z.B. die Zahnversicgerung herauszunehmen. Vorsorge kostet auch, nicht allzu viel; das ließe sich herausnehmen. Liegen konkrete Probleme vor, muß die Versicherung aber greifen. Nicht zu verstehen ist, warum tatsächlich haltbarere, weniger Folgekosten verursachende Materialien nicht übernommen werden. Ein Eigenanteil dafür ist nicht gerechtfertigt, ein gegenwärtig virhandenes Problem der Kassen: Jetzt billig, Folgekosten uninteressant. Da muß umgedacht werden - kassenintern. So etwas einseitig zu verlagern, ist schlichtweg selvstverschuldetes Leid der Kassen, die ihren Fehler dann selber bezahlen müssen.
Das Verursacherprinzip bringt also deutliche Veränderunfen in der Ausgabenseite, es ist bachvollziehbar und transparent. Das Risiko selber bleibt bei der Versicherung.
Schutz durch individuelle Versicherung sorgt für Entlastung, nur wer das nicht vermag, bedarf der Hikfe der Allgemeinheit. Das Risikoverhalten wird bewußter, es entsteht geringerer Bedarf.