Das ist ein interessanter Punkt, den ich immer nicht verstehe:
Besteht ein Vertrag, kann ein Gericht über die Auslegung entscheiden oder den Vertrag für nichtig erklären, usw. Aber ein Gericht kann keinen neuen Vertrag schließen, schon gar nicht für jemand anderen. Ein Gericht (und sei es das höchste in D) kann auch keinem Parlament vorschreiben, wie das Parlament abzustimmen hat.
Das BVerfG kann ein Gesetz als verfassungswidrig einkassieren, aber es kann das Parlament nicht dazu verpflichten ein neues Gesetz zu verabschieden und dabei auch noch den Inhalt des Gesetzes festlegen.