Das BVerfG hat fast das gesamte Rundfunkrecht wie ein Verfassungsgeber selber erstellt. Im GG gibt es nur die Rundfunkfreiheit "Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet." (Art5, Abs 1).
Der Rest sind Staatsverträge der Länder, die gerne einen eigenen Rundfunk haben wollen. Wo dabei die Verfassung eine Rolle spielen soll - wer weiß das schon.