Dazu gibt es den prominenten Präzedenzfall Sachsen-Anhalt – das 2020 "nein" zur Beitragserhöhung sagte.
Diese Behauptung ist falsch. Richtig ist: Ministerpräsident Haseloff hatte den Staatsvertrag unterzeichnet, fürchtete aber, dass das Zustimmungsgesetz dazu im Parlament scheitern würde. Daher hat er dem Parlament ein solches Gesetz erst gar nicht vorgelegt. Der Gesetzgeber von Sachsen-Anhalt konnte daher dem Gesetz und damit dem Staatsvertrag weder zustimmen noch es ablehnen. Es hatte also nie Gelegenheit „Nein“ zu sagen und hat das auch nicht getan.
Das BVerfG hat seinerzeit m. E. einen schweren Fehler gemacht, als es sich zum Gesetzgeber in Sachen Rundfunkbeitrag für Sachsen-Anhalt etablierte. Wenn nun eine Mehrheit der oder gar alle Bundesländer eine neuerliche Erhöhung ablehnen, will das Verfassungsgericht dann ebenfalls ein Erhöhungsverlangen der Sender passieren lassen? Auf welcher Rechtsgrundlage? Nur weil die regelmäßig nach mehr Geld schreien? Sollte das passieren, so könnte das BVerfG gleich alle Aufgaben der Parlamente übernehmen und die gewählten Abgeordneten ihrer Funktion entbinden.
M. Boettcher
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