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  • SATFVT

mehr als 1000 Beiträge seit 20.12.2011

Re: Gewollte Stümperei mit noch mehr Stümperei bekämpfen

Eine PV-ANLAGE darf man dann nicht betreiben sondern muss beim Amt seine Dachfläche an den Staat antreten damit die Behörde die Möglichkeit bekommt eine Anlage zu errichten. Macht es aber nicht weil du den Zugang zum Elektroanschlussraum nicht notariell im Grundbuch eingetragen hast.

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