Man sollte "Gewalt" nicht platt gleichsetzen, es gibt schließlich
unterschiedliche moralische Qualitäten.
Das Problem dabei ist: Wenn heute eine Schülergang her geht, sich
einen Schwächeren heraus pickt und z.B. mit Messern bedroht, um ihn
einzuschüchtern und sich selbst Prestige zu verschaffen, wird das oft
genau so bewertet, als wenn der so bedrängte Schüler selbst ein
Messer mitbringt, um sich durch Drohung damit seine Peiniger vom Hals
zu halten. Oft ist sogar das unterlegene Opfer noch härteren
Repressionen ausgesetzt, weil es zur Überwindung der Unterlegenheit
Waffen braucht (Messer gegen Fäuste) bzw. überlegene Waffen
(Schusswaffe gegen Messer).
Dabei handeln jene, die ein unterlegenes Opfer quälen und sich durch
seine Schädigung bereichern oder Prestige verschaffen wollen,
wirklich bösartig, während das Opfer nur die nötigen Mittel anwendet,
um seine elementare Unversehrtheit zu schützen. Auch, wenn die
strikten Bedingungen der gesetzlichen Notwehr nicht erfüllt sind, ist
es doch ein Naturrecht, keine sadistischen Erniedrigungen und
Gewalttaten hinnehmen zu müssen. Hierzu ist gegen die bösartigen
Gewalttäter absolut jedes Mittel legitim. Auch, wenn die gesetzliche
Notwehr aus bestimmten Gründen sehr eng gefasst ist, so sollte man
doch, gerade bei deutlich unterlegenen Opfern, eine erweiterte
Notwehr anerkennen, die zu zumindest deutlich geringeren Sanktionen
führt.
Auf der anderen Seite hat man Menschen, die selbst eine überlegene
Position haben und aus dieser heraus gezielt Schwächere quälen und
erniedrigen (engl.: "Bullies", leider gibt es keinen passenden
deutschen Begriff). Oder die sich zum Schaden anderer Vorteile
verschaffen (wobei der qualitative Unterschied zwischen
Schulhof-Erpresser und Abmahn-Abzock-Anwalt gleich Null ist). Diesen
Menschen ist es ihr Grundcharakter, anderen zu schaden, und wenn sie
lernen, dies so auszuleben, dass sie nicht die rechtsstaatlichen
Sanktionsgrenzen erreichen, ist das nur noch schlimmer. Bei der
Bewertung ihres Charakters muss man grundsätzlich sehen, wie sie sich
gegenüber Unterlegenen verhalten. Viele dieser Menschen haben
gegenüber Überlegenen und Autoritätspersonen eine
schmierig-freundliche Art, zeigen sogar innerhalb ihrer
Gruppen/Familien scheinbar positive Verhaltensweisen wie gegenseitige
Hilfe usw. Dies ist aber eine reine Kosten-Nutzen-Risiko-Rechnung:
Gegenüber Gruppen- und Familienmitgliedern ist man freundlich, weil
man sich Vorteile erwartet, doch bei Schwächeren, dort, wo
(scheinbar) keine Risiken und Sanktionen drohen, zeigen diese
Menschen ihren wahren Charakter. Man darf also bei ihrer Bewertung
nicht ihr Verhalten werten, wenn sie in der Gruppe oder Familie sind,
oder sich, wenn sie erwischt wurden, Sozialarbeitern oder Polizisten
gegenüber stehen. Es zählt einzig das Verhalten, wenn sie stark und
in der Gruppe sind, wenn sie Unterlegenen begegnen und sie kein
Risiko für ihr Handeln sehen.
Man sieht also: "Bullies" sind wirklich bösartige Menschen, nicht nur
welche, die "mal" einen Ausrutscher haben oder auf die schiefe Bahn
geraten sind. Dies muss man auch in Betracht ziehen, wenn gegen sie
Gewalt angewendet wird, seien es andere Schläger, Polizei oder sich
wehrende Opfer. Wenn ein "Bully" dabei zu Schaden oder gar zu Tode
kommt, ist dies nichts wirklich Schlimmes. Zwar muss das Recht das
menschliche Leben schützen, weshalb man das Töten von "Bullies" nicht
einfach legalisieren kann. Wenn es aber dazu kommt, und in dem
folgenden Prozess zeigt sich ein klares "Bully"-Opfer-Verhältnis,
dann sollte das Töten des Bullies deutlich geringer bestraft werden.
Dabei sind Bullies durchaus nicht schwer auszumachen. Typische
Merkmale sind z.B.:
- Mitgliedschaft in gewalttätigen Gruppen und Szenen.
- Ein Klima der Angst in ihrem Umfeld.
- Prahlerei mit bösartigen Gewalttaten, Verhöhnung der Opfer (z.B.
mit Handyaufnahmen).
- aggressives/einschüchterndes Auftreten
- einschlägige juristische Vorgeschichte
- typisch ist auch, dass nicht bösartige Menschen als "bescheuert",
"behindert" und ähnlich verhöhnt werden.
Der generelle Fehler ist, dass oft alle Gewalt gleich gesetzt wird
und nicht die Bösartigkeit eines "Bullies" zu einer entsprechend
schwereren Gewichtung seiner Taten und zu einer leichteren Bewertung
von Abwehr-Gewalt führt.
unterschiedliche moralische Qualitäten.
Das Problem dabei ist: Wenn heute eine Schülergang her geht, sich
einen Schwächeren heraus pickt und z.B. mit Messern bedroht, um ihn
einzuschüchtern und sich selbst Prestige zu verschaffen, wird das oft
genau so bewertet, als wenn der so bedrängte Schüler selbst ein
Messer mitbringt, um sich durch Drohung damit seine Peiniger vom Hals
zu halten. Oft ist sogar das unterlegene Opfer noch härteren
Repressionen ausgesetzt, weil es zur Überwindung der Unterlegenheit
Waffen braucht (Messer gegen Fäuste) bzw. überlegene Waffen
(Schusswaffe gegen Messer).
Dabei handeln jene, die ein unterlegenes Opfer quälen und sich durch
seine Schädigung bereichern oder Prestige verschaffen wollen,
wirklich bösartig, während das Opfer nur die nötigen Mittel anwendet,
um seine elementare Unversehrtheit zu schützen. Auch, wenn die
strikten Bedingungen der gesetzlichen Notwehr nicht erfüllt sind, ist
es doch ein Naturrecht, keine sadistischen Erniedrigungen und
Gewalttaten hinnehmen zu müssen. Hierzu ist gegen die bösartigen
Gewalttäter absolut jedes Mittel legitim. Auch, wenn die gesetzliche
Notwehr aus bestimmten Gründen sehr eng gefasst ist, so sollte man
doch, gerade bei deutlich unterlegenen Opfern, eine erweiterte
Notwehr anerkennen, die zu zumindest deutlich geringeren Sanktionen
führt.
Auf der anderen Seite hat man Menschen, die selbst eine überlegene
Position haben und aus dieser heraus gezielt Schwächere quälen und
erniedrigen (engl.: "Bullies", leider gibt es keinen passenden
deutschen Begriff). Oder die sich zum Schaden anderer Vorteile
verschaffen (wobei der qualitative Unterschied zwischen
Schulhof-Erpresser und Abmahn-Abzock-Anwalt gleich Null ist). Diesen
Menschen ist es ihr Grundcharakter, anderen zu schaden, und wenn sie
lernen, dies so auszuleben, dass sie nicht die rechtsstaatlichen
Sanktionsgrenzen erreichen, ist das nur noch schlimmer. Bei der
Bewertung ihres Charakters muss man grundsätzlich sehen, wie sie sich
gegenüber Unterlegenen verhalten. Viele dieser Menschen haben
gegenüber Überlegenen und Autoritätspersonen eine
schmierig-freundliche Art, zeigen sogar innerhalb ihrer
Gruppen/Familien scheinbar positive Verhaltensweisen wie gegenseitige
Hilfe usw. Dies ist aber eine reine Kosten-Nutzen-Risiko-Rechnung:
Gegenüber Gruppen- und Familienmitgliedern ist man freundlich, weil
man sich Vorteile erwartet, doch bei Schwächeren, dort, wo
(scheinbar) keine Risiken und Sanktionen drohen, zeigen diese
Menschen ihren wahren Charakter. Man darf also bei ihrer Bewertung
nicht ihr Verhalten werten, wenn sie in der Gruppe oder Familie sind,
oder sich, wenn sie erwischt wurden, Sozialarbeitern oder Polizisten
gegenüber stehen. Es zählt einzig das Verhalten, wenn sie stark und
in der Gruppe sind, wenn sie Unterlegenen begegnen und sie kein
Risiko für ihr Handeln sehen.
Man sieht also: "Bullies" sind wirklich bösartige Menschen, nicht nur
welche, die "mal" einen Ausrutscher haben oder auf die schiefe Bahn
geraten sind. Dies muss man auch in Betracht ziehen, wenn gegen sie
Gewalt angewendet wird, seien es andere Schläger, Polizei oder sich
wehrende Opfer. Wenn ein "Bully" dabei zu Schaden oder gar zu Tode
kommt, ist dies nichts wirklich Schlimmes. Zwar muss das Recht das
menschliche Leben schützen, weshalb man das Töten von "Bullies" nicht
einfach legalisieren kann. Wenn es aber dazu kommt, und in dem
folgenden Prozess zeigt sich ein klares "Bully"-Opfer-Verhältnis,
dann sollte das Töten des Bullies deutlich geringer bestraft werden.
Dabei sind Bullies durchaus nicht schwer auszumachen. Typische
Merkmale sind z.B.:
- Mitgliedschaft in gewalttätigen Gruppen und Szenen.
- Ein Klima der Angst in ihrem Umfeld.
- Prahlerei mit bösartigen Gewalttaten, Verhöhnung der Opfer (z.B.
mit Handyaufnahmen).
- aggressives/einschüchterndes Auftreten
- einschlägige juristische Vorgeschichte
- typisch ist auch, dass nicht bösartige Menschen als "bescheuert",
"behindert" und ähnlich verhöhnt werden.
Der generelle Fehler ist, dass oft alle Gewalt gleich gesetzt wird
und nicht die Bösartigkeit eines "Bullies" zu einer entsprechend
schwereren Gewichtung seiner Taten und zu einer leichteren Bewertung
von Abwehr-Gewalt führt.