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  • Solid

mehr als 1000 Beiträge seit 27.07.2001

Änderungen am System sind fällig!

> Der Fall Mollath schädigt jedes Vertrauen in unsere Justiz 

Allerdings.
Vielleicht ist es an der Zeit, mal über eine grundsätzliche
Verschiebung der Prioritäten nachzudenken.

Bisher hat der sogenannte "Rechtsfrieden" Priorität über der
Gerechtigkeit. Das bedeutet, dass der Einzelne mit dem Risiko
(kleinerer) Ungerechtigkeiten leben muss, dass es ihm zumutbar ist,
ein gewisses Maß an Unrecht zu ertragen, um damit den Rechtsfrieden
zu erhalten.
Wir sind damit eine Zeitlang ganz akzeptabel gefahren, weil man für
eine gewisse Zeit bei Richtern mit einem minimalen Maß an Anstand
rechnen konnte, vermutlich hatten ausreichend viele ein schlechtes
Gewissen wegen der Freislerjustiz des Dritten Reichs.

Das hat allerdings die Gerichte und den Justizapparat in die allzu
komfortable Position gebracht, dass weder Fehler noch Vorsatz von
Mitgliedern des Justizsystems jemals aufgearbeitet werden. Es
entstand ein übler Korpsgeist (Eine Krähe hackt der anderen kein Auge
aus). Und aus dem Verzicht auf die Aufarbeitung von Fehlern wurde mit
der Zeit die Anmaßung, dass es keine Fehler (und keine Rechtsbeugung)
gäbe.

Und nun müssen wir dieses unwürdige Spektakel mit ansehen, wo ein
Mensch mit frei erfundenen Vorwürfen nicht nur länger als die meisten
Totschläger und Mörder seiner Freiheit beraubt wird, sondern zu allem
Überfluss auch noch unter menschenunwürdigen Bedingungen wie ein Tier
in der Psychiatrie dahinvegetieren muss und nicht nur 7 Jahre lang
gefoltert wird, schlimmer als in Guantanamo, sondern sich zudem noch
gefallen lassen muss, dass auf seiner unantastbaren Würde mit Füßen
herumgetrampelt wird.

Und wir müssen mit ansehen, wie die Justiz den Verzicht auf die
Korrektur und Aufarbeitung dieser schweren Fehler auch noch als
"alternativlos" darstellt.
Die Justiz hat ganz offensichtlich in ihrer Arroganz jedes Maß und
jedes Ziel verloren und hat angefangen, es wirklich zu übertreiben.

Daher wird es wohl Zeit, darüber nachzudenken, eine persönliche
Haftung für Fehlentscheidungen bei Fahrlässigkeit und Vorsatz für
Justizbedienstete einzuführen.
Und die Möglichkeit der Wiederaufnahme auch dann zu ermöglichen, wenn
es Fehler gegeben hat und nicht nur bei Vorsatz.
Außerdem sollte die Möglichkeit geschaffen werden,
Wiederaufnahmeanträge in einem anderen Bundesland prüfen zu lassen,
um dem Filz entgegenzuwirken.

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