Fasti Narbeit schrieb am 24. Juli 2013 19:27
> Was NATURGEMÄß vor einem bayrischen Gericht
Die Rechtslage ist hier in ganz Deutschland einheitlich.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wiederaufnahme_des_Verfahrens
Was nicht heißt, dass sie gut ist. Aber es besteht kein Grund, hier
nur auf die bayerische Justiz einzudreschen.
Die Regensburger Richter haben im Übrigen auch in ihrem Urteil
herausgestellt, dass sie nicht anders entscheiden konnten.
> Was NATURGEMÄß vor einem bayrischen Gericht
Die Rechtslage ist hier in ganz Deutschland einheitlich.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wiederaufnahme_des_Verfahrens
Was nicht heißt, dass sie gut ist. Aber es besteht kein Grund, hier
nur auf die bayerische Justiz einzudreschen.
Die Regensburger Richter haben im Übrigen auch in ihrem Urteil
herausgestellt, dass sie nicht anders entscheiden konnten.