So manches Todesurteil gegen Widerstandskämpfer aus der Nazizeit
wurde posthum auch erst in den 90ern korrigiert.
Irgendjemand an der Uni erzählt den Paragrafenreitern, dass sie
unfehlbar seien. Und borniert wie manche nun einmal sind glauben sie
das auch.
Leider haben schlampige Arbeit und Rechtsbeugung niemals Konsequenzen
für die Juristen. Das ist das eigentliche Problem. Gäbe es für
Fehlurteile, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Rechtsbeugung
satte Strafen, dann würden sich die Halbgötter in Schwarz auch mehr
Mühe geben.
wurde posthum auch erst in den 90ern korrigiert.
Irgendjemand an der Uni erzählt den Paragrafenreitern, dass sie
unfehlbar seien. Und borniert wie manche nun einmal sind glauben sie
das auch.
Leider haben schlampige Arbeit und Rechtsbeugung niemals Konsequenzen
für die Juristen. Das ist das eigentliche Problem. Gäbe es für
Fehlurteile, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Rechtsbeugung
satte Strafen, dann würden sich die Halbgötter in Schwarz auch mehr
Mühe geben.