Ansicht umschalten
Avatar von bonsaipilot
  • bonsaipilot

mehr als 1000 Beiträge seit 03.07.2001

Die Begründung der Ablehnung: raffiniert, ungeheuerlich, kafkaesk - unfassbar.

Wenn man mal das ganze formalistische Blabla streicht, bleiben zwei
interessante Gründe übrig:

1. "Dabei ist ein Antrag, der sich auf die Behauptung einer Straftat
gründet, grundsätzlich nur dann zulässig, wenn wegen dieser Straftat
eine rechtskräftige Verurteilung ergangen ist. Eine solche
Verurteilung ist vorliegend nicht erfolgt ..."

Im Klartext: Weil Mollath ja freigesprochen wurde, sind die ganzen
Verfahrensfehler sowieso irrelevant. Dass im Urteil aufgrund höchst
fadenscheiniger Indizien behauptet wurde, er hätte die ihm zur Last
gelegten Taten tatsächlich begangen, später aufgetauchte Erkenntnisse
und Fakten ihn jedoch entlasten, spielt keine Rolle, ebensowenig die
eklatanten Verfahrensfehler. Er ist und bleibt ein Reifenstecher und
Beinahe-Mörder - juristisch einwandfrei. 

2. "...da es im Urteil bei der Überprüfung der Schuldfähigkeit von
Herrn Mollath explizit für möglich gehalten wird, dass es
Schwarzgeldverschiebungen von verschiedenen Banken in die Schweiz
gegeben hat."

Im Klartext: Er hat etwas behauptet, was auch das Gericht damals
explizit für möglich gehalten hat. Weil aber nicht sein kann, was
nicht sein darf, ist das explizit Mögliche unmöglich. Deshalb hat
derjenige, der sowas behauptet, paranoide Wahnvorstellungen. Das ist
logisch, und der Gutachter hat es bestätigt. Wir haben alles richtig
gemacht. 

Widewidewitt ...

Es wird nicht ganz klar, ob das von Anfang an ungeheuer raffiniert
eingefädelt war oder es sich einfach nur um einen Haufen
durchgeknallter Aliens handelt. In jedem Fall ist es ungeheuerlich.


Bewerten
- +
Ansicht umschalten