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  • BasisDemokrat

mehr als 1000 Beiträge seit 29.10.2000

Fazit eines Strafrechtsexperten

Interview mit Prof. Dr. Henning Ernst Müller:

> http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/mollath-wiederaufnahme-abgelehnt-psychiatrie-unterbringung/

Damit dürfte klar sein, warum die Entscheidung des LG Regensburg
keinen Bestand haben kann und spätestens vom Bundesverfassungsgericht
kassiert wird.

Schönen Tag wünscht
BasisDemokrat

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