rjba schrieb am 25. Juli 2013 01:50
> Paralogische Scheinbegründungen dafür, daß ein sogenannter Wahn auch
> bei Zutreffen des angeblich wahnhaft behaupteten Sachverhalts
> vorliegen könne, liefert das Gericht auch noch an anderer Stelle
> seines Machwerks, in Bezug auf die Episode "Befangenheit des
> Wörthmüller". Das ist einer der Punkte, deretwegen man kein
> juristischer Experte sein muß, um die von dem Gericht abgelieferte
> Begründung als Unsinn erkennen zu können.
>
Vorsicht! Was für einen Laien ganz offenbar Unsinn ist, kann für
einen Juristen komplett logisch sein. Die denken da teilweise anders.
> Paralogische Scheinbegründungen dafür, daß ein sogenannter Wahn auch
> bei Zutreffen des angeblich wahnhaft behaupteten Sachverhalts
> vorliegen könne, liefert das Gericht auch noch an anderer Stelle
> seines Machwerks, in Bezug auf die Episode "Befangenheit des
> Wörthmüller". Das ist einer der Punkte, deretwegen man kein
> juristischer Experte sein muß, um die von dem Gericht abgelieferte
> Begründung als Unsinn erkennen zu können.
>
Vorsicht! Was für einen Laien ganz offenbar Unsinn ist, kann für
einen Juristen komplett logisch sein. Die denken da teilweise anders.