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Re: Fazit eines Strafrechtsexperten

Stefan schrieb am 25. Juli 2013 19:29

> Zitat aus dem Interview:
> "LTO: Haben Sie Mollath persönlich getroffen?
> Müller: Nein, ich kenne ihn auch nur aus dem Fernsehen. Ich kann auch
> nicht beurteilen, ob er psychisch krank ist oder gesund. Aber ich bin
> mittlerweile überzeugt davon, dass er für die Allgemeinheit nicht
> gefährlich ist."

> Na da bin ich ja nun doch erstaunt. Herr Müller versucht mit
> justiziabler Eloquenz zu begründen, warum Verfahrensfehler zu einem
> erneuten Prozess hätten führen müssen und dann sowas. Eine Mutmaßung
> ohne die Gutachten zu kennen, ohne Mollath je getroffen zu haben,
> rein aus dem Fernsehen heraus? Die Sache, die die Unterbringung
> rechtfertigt, versucht er en passant mit seiner unqualifizierten
> Meinung zu verharmlosen. Ich hoffe ja nicht das er seine
> Rechtsgutachten so schreibt. Bei den Verfahrensfehlern hat er mich
> teilweise überzeugt.

Das war sicherlich etwas ungeschickt, aber eine persönliche
Überzeugung darf er haben auch wenn er kein Experte für forensische
Psychiatrie ist. Es wäre vielleicht besser gewesen, wenn er nur den
ersten Satz als Antwort gegeben hätte. Trotzdem bin ich der Meinung,
dass seine juristische Analyse die beste ist, die bisher zu der
Entscheidung des LG Regensburg veröffentlicht wurde. Es besteht also
nicht der geringste Grund, sich hier an irgendwelchen nebensächlichen
Details aufzuhängen. Ein Interview ist nun mal kein schriftliches
Rechtsgutachten, sondern eine Plauderei über Fakten. Da kann man
nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen.

Schönen Tag wünscht
BasisDemokrat

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