Stefan schrieb am 25. Juli 2013 21:46
> Na ja, so nebensaechlich ist die Feststellung der Schuldunfaehigkeit
> im Rahmen des Deliktes nicht. Sie ist essentiell. Ich vermute das das
> Gericht zu der Ueberzeugung gelangt ist, dass Mollath trotz der
> Versahrensfehler zur Unterbringung verurteilt worden waere. Denn nur
> das z.B. die Hypo in einen Skandal verwickelt war, laesst ja nicht
> den Umkehrschluss zu, dass Mollath die ihm zur Last gelegten Taten
> nicht begangen hat. Und das es Verfahrensfehler gab, hat Mueller ja
> gut erklaert.
Leider ist Müller nicht auf die äußerst dünne Beweislage bezüglich
der angeblichen Straftaten eingegangen. Dazu hat schon ein anderer
Rechtsexperte etwas gesagt:
> http://www.sueddeutsche.de/bayern/vorwuerfe-gegen-gustl-mollath-bar-jeder-beweisfuehrung-1.1707511
Damit sind sämtliche Gründe für die Zwangsunterbringung weggebrochen,
von den angeblichen Misshandlungen über die unbewiesenen
Reifenstechereien bis hin zum bereits widerlegten Schwarzgeldwahn.
Schönen Tag wünscht
BasisDemokrat
> Na ja, so nebensaechlich ist die Feststellung der Schuldunfaehigkeit
> im Rahmen des Deliktes nicht. Sie ist essentiell. Ich vermute das das
> Gericht zu der Ueberzeugung gelangt ist, dass Mollath trotz der
> Versahrensfehler zur Unterbringung verurteilt worden waere. Denn nur
> das z.B. die Hypo in einen Skandal verwickelt war, laesst ja nicht
> den Umkehrschluss zu, dass Mollath die ihm zur Last gelegten Taten
> nicht begangen hat. Und das es Verfahrensfehler gab, hat Mueller ja
> gut erklaert.
Leider ist Müller nicht auf die äußerst dünne Beweislage bezüglich
der angeblichen Straftaten eingegangen. Dazu hat schon ein anderer
Rechtsexperte etwas gesagt:
> http://www.sueddeutsche.de/bayern/vorwuerfe-gegen-gustl-mollath-bar-jeder-beweisfuehrung-1.1707511
Damit sind sämtliche Gründe für die Zwangsunterbringung weggebrochen,
von den angeblichen Misshandlungen über die unbewiesenen
Reifenstechereien bis hin zum bereits widerlegten Schwarzgeldwahn.
Schönen Tag wünscht
BasisDemokrat