harimau schrieb am 26. Juli 2013 01:30
> > Damit sind sämtliche Gründe für die Zwangsunterbringung weggebrochen,
> > von den angeblichen Misshandlungen über die unbewiesenen
> > Reifenstechereien bis hin zum bereits widerlegten Schwarzgeldwahn.
>
> Nein, das sind sie leider nicht. Sie sind immer noch aktenkundig.
> Nach der Aktenlage gelten diese Gründe nach wie vor als gerichtlich
> festgestellt. Und so lange die Papierordner in der
> Behördenregistratur nicht geändert werden, bleibt Gustl Mollath drin.
> Als gemeingefährlicher Psychopath. Da können noch so viele angesehene
> Psychiater und Rechtsexperten auftreten, die sich für Herrn Mollath
> einsetzen, dem Justizvollzug ist das wurscht.
Aktenkundig ist vieles, aber der komplette Wegfall der
Unterbringungsgründe würde in einen Rechtsstaat ein sofortiges Ende
der Sicherungsverwahrung auslösen. Damit dürfte klar sein, was man
von der BRD bzw. Bayern zu halten hat!
Schönen Tag wünscht
BasisDemokrat
> > Damit sind sämtliche Gründe für die Zwangsunterbringung weggebrochen,
> > von den angeblichen Misshandlungen über die unbewiesenen
> > Reifenstechereien bis hin zum bereits widerlegten Schwarzgeldwahn.
>
> Nein, das sind sie leider nicht. Sie sind immer noch aktenkundig.
> Nach der Aktenlage gelten diese Gründe nach wie vor als gerichtlich
> festgestellt. Und so lange die Papierordner in der
> Behördenregistratur nicht geändert werden, bleibt Gustl Mollath drin.
> Als gemeingefährlicher Psychopath. Da können noch so viele angesehene
> Psychiater und Rechtsexperten auftreten, die sich für Herrn Mollath
> einsetzen, dem Justizvollzug ist das wurscht.
Aktenkundig ist vieles, aber der komplette Wegfall der
Unterbringungsgründe würde in einen Rechtsstaat ein sofortiges Ende
der Sicherungsverwahrung auslösen. Damit dürfte klar sein, was man
von der BRD bzw. Bayern zu halten hat!
Schönen Tag wünscht
BasisDemokrat