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  • MacPaul

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Re: Mängel hatten keinerlei Einfluß auf das Urteil

Daniel Unruh schrieb am 24. Juli 2013 20:17

> Es ist anders: Das LG Regensburg hat festgestellt, daß die
> Verfahrensmängel keinerlei Einfluß auf das Urteil hatten. D.h.
> Richter Brixner hätte definitiv kein abweichendes Urteil gefällt,
> wenn er die Beweismittel völlig anders -- also fehlerfrei -- gewertet
> hätte.

So what? Was sagt das darüber aus, dass es sich um ein krasses
Fehlurteil handelt? Das ist reines um den heißen Brei Rumreden und
macht das Ganze ja noch schlimmer, wenn man angeblich auch ohne
Fehler bei der Beurteilung der Beweismittel zum gleichen Urteil
kommt.
Mach das mal in der Mathematik, wenn du trotz Rechenfehler
behauptest, ohne Fehler zum gleichen Ergebnis zu kommen.
Eine Möglichkeit gibt es natürlich immer und das ist die Ideologie,
die Vorstellung, die alles was man macht nach Außen rechtfertigt. Man
macht sich selbst sakrosankt, auch gegen Fehler. Das hat aber mit
Rechtsstaatlichkeit nix zu tun.

> Und da die fehlerhafte Beweiswürdigung keinen Einfluß auf das Urteil
> hatte, besteht auch kein Wiederaufnahmegrund.

> Das ist so vom Gesetzgeber gewollt; durch die Beschränkung der
> zulässigen Rechtmittel wird schnell Rechtssicherheit geschaffen. Das
> ist vor allem im Sinne der Opfer -- vorliegend der Ex-Frau des
> Mollath --, die nicht Jahre später immer noch bangen müssen, ob der
> Täter doch nicht wieder frei kommt.

Blödsinn und ein weiterer krasser Fehler im System. Wie kann erstens
mal "Rechtssicherheit geschaffen" werden, wen Fehler begangen wurden?
Dann mache ich ja die Fehler mit rechtssicher. Zweitens schreibst du
hier was vom Opfer Frau Mollath, aber wie die (korrekt
interpretierten) Beweise zeigen, war sie gar nicht so sehr Opfer wie
sie Täter war, was aber vollkommen unterschlagen wurde.
Wenn man ein fehlerhaftes Urteil auf der Basis falscher oder
unterschlagener Beweise auf "rechtssicher" trimmen will, zeigt das
mal wieder, dass diese Form des Rechtsstaates nicht in der Lage ist,
Gerechtigkeit herzustellen; er spricht halt nur Recht, was aber nicht
das gleiche ist.

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