mock1 schrieb am 24. Juli 2013 22:01
> Das verstehe ich nicht. Wenn man Verfahrensfehler und Sorgfaltsmängel
> feststellt, sucht man dann doch nach genau dem Gegenteil, nämlich
> unbewusster Sachverhaltsfälschung, wenn man überhaupt etwas finden
> will.
Obwohl es eigentlich egal ist, ob eine Sachverhaltsfälschung bewusst
oder unbewusst herbeigeführt wurde. Das Urteil, das auf einer
Fälschung beruht, darf einfach keinen Bestand haben.
> Das verstehe ich nicht. Wenn man Verfahrensfehler und Sorgfaltsmängel
> feststellt, sucht man dann doch nach genau dem Gegenteil, nämlich
> unbewusster Sachverhaltsfälschung, wenn man überhaupt etwas finden
> will.
Obwohl es eigentlich egal ist, ob eine Sachverhaltsfälschung bewusst
oder unbewusst herbeigeführt wurde. Das Urteil, das auf einer
Fälschung beruht, darf einfach keinen Bestand haben.