Ansicht umschalten
Avatar von flare----*
  • flare----*

mehr als 1000 Beiträge seit 08.12.2004

Wiederaufnahme also nur bei Rechtsbeugung?

Mängel am Urteil werden ja sogar noch eingestanden. Ein Fehlurteil
kann angeblich wirklich nur wieder aufgenommen werden, wenn es
bewusst herbeigeführt wurde? 

Gab's das im römischen Recht auch schon? Wenn da nicht ein Mensch
verschmachten würde, wärs schon traurig genug. Aber so. Unglaublich.


Bewerten
- +
Ansicht umschalten