Zwei Beispiele die ich in meinem Umfeld erlebte:
1.) Amtsgericht
Es wurde ein Vergleich im Bereich Mietrecht geschlossen. Als das
Protokoll der Sitzung eintraf stellte sich heraus, dass es in
wesentlichen Punkten vom tatsächlichen Ablauf des Termins abwich und
der Vergleich daher nicht mit dem im Termin geschlossenen
übereinstimmte. Das Gericht verweigerte die Korrektur des Vergleichs,
so dass der Betroffene trotz einem an sich positiven
Vergleichsergebnis in der Folge dann doch der Verlierer war. Anwalt
der betroffenen Person verweigerte plötzlich die Unterstützung um die
Korrektur durchzusetzen wäre aber als Zeuge für den tatsächlichen
Verlauf wichtig gewesen.
Klingt, als ob man zukünftig bei Amtsgerichten unabhängige
Prozessbeobachter einführen müßte.
2.) Sozialgericht
Es wurde ein Antrag gestellt für nötige Renovierungsarbeiten in der
Wohnung einer schwerkranken und schwerbehinderten Person Helfer zu
bewilligen. Dies wurde abgelehnt. Daraufhin wurde beim Gericht ein
entsprechender Eilantrag gestelllt. Das Gericht verlangte, der
Betroffene solle den Nachweis führen, dass es keine anderen Helfer
geben würde.
Nun stellt sich die Frage wie ein solcher Nachweis geführt werden
soll, denn diesbezüglich hüllt sich das Gericht in Schweigen. Soll
der Betroffene nun (er kann aus Krankheitsgründen die Wohnung nur
selten und nur kurz verlassen) sich von seinem Nachbarn, Bekannten,
Verwandten bescheinigen lassen, diese würden nicht helfen wollen? Wie
groß ist die Wahrscheinlichkeit dafür eine solche Bescheinigung
überhaupt zu erhalten? Eine eidesstattliche Versicherung des
Sachverhalts wurde nicht akzeptiert, ist aber in solchen Fällen
normalerweise üblich.
Übrigens ebenfalls bayerische Gerichte.
1.) Amtsgericht
Es wurde ein Vergleich im Bereich Mietrecht geschlossen. Als das
Protokoll der Sitzung eintraf stellte sich heraus, dass es in
wesentlichen Punkten vom tatsächlichen Ablauf des Termins abwich und
der Vergleich daher nicht mit dem im Termin geschlossenen
übereinstimmte. Das Gericht verweigerte die Korrektur des Vergleichs,
so dass der Betroffene trotz einem an sich positiven
Vergleichsergebnis in der Folge dann doch der Verlierer war. Anwalt
der betroffenen Person verweigerte plötzlich die Unterstützung um die
Korrektur durchzusetzen wäre aber als Zeuge für den tatsächlichen
Verlauf wichtig gewesen.
Klingt, als ob man zukünftig bei Amtsgerichten unabhängige
Prozessbeobachter einführen müßte.
2.) Sozialgericht
Es wurde ein Antrag gestellt für nötige Renovierungsarbeiten in der
Wohnung einer schwerkranken und schwerbehinderten Person Helfer zu
bewilligen. Dies wurde abgelehnt. Daraufhin wurde beim Gericht ein
entsprechender Eilantrag gestelllt. Das Gericht verlangte, der
Betroffene solle den Nachweis führen, dass es keine anderen Helfer
geben würde.
Nun stellt sich die Frage wie ein solcher Nachweis geführt werden
soll, denn diesbezüglich hüllt sich das Gericht in Schweigen. Soll
der Betroffene nun (er kann aus Krankheitsgründen die Wohnung nur
selten und nur kurz verlassen) sich von seinem Nachbarn, Bekannten,
Verwandten bescheinigen lassen, diese würden nicht helfen wollen? Wie
groß ist die Wahrscheinlichkeit dafür eine solche Bescheinigung
überhaupt zu erhalten? Eine eidesstattliche Versicherung des
Sachverhalts wurde nicht akzeptiert, ist aber in solchen Fällen
normalerweise üblich.
Übrigens ebenfalls bayerische Gerichte.