was wir heute unter Staatlichkeit verstehen
Das ist nicht so wesentlich, denn (geschriebene) Gesetze in Abgrenzung zu Sitten gab es vorher auch schon - im europäischen Raum spätestens seit Solon, im mittelöstlichen sogar schon vorher. Das Bestehen von (geschriebenen) Gesetzen ist also nicht an "Staatlichkeit in unserem Sinne" gebunden.
Ich würde übrigens noch nicht einmal ausschließen, daß es in Sumer oder einem der Nachfolgestaaten tatsächlich vereinzelt schriftlich fixierte gesetzliche Regelungen für Alkoholkonsum gab - in dem Sinne, daß er zumindest bestimmten Frauen verboten war.
In Rom war das (also daß "anständige" Frauen keinen reinen Wein, sondern nur die weniger alkoholosierte Form Essig trinken sollten) lediglich "Sitte", also sozial, aber nicht gesetzlich geregelt.
Und darauf bezieht sich meine Spitzfindigkeit: daß eine Regelung per "Sitte" für manche Fälle die bessere Version ist, denn sie ist einerseits besser auf den Einzelfall adaptierbar, andererseits aber schwerer unbemerkt zu hintergehen.
Sitten können übrigens genau wie geschriebene Gesetze alles andere als "toll" sein - und trotzdem so funktional, daß man gut daran tut, sich dareinzufinden.