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  • lamperouge

113 Beiträge seit 03.03.2024

Re: Im Alter von 14 Jahren haben wir im "Flotten Otto" Bier getrunken.

Ich denke sie haben den Text nicht verstanden, Alkoholkonsum ist erst ab 16 Jahren gestattet aber nur von weichen Alkohol , betreutes trinken , sprich in Beisein von Erziehungsberechtigten erlaubt das Betrinken von U16 Personen , sprich ein Elternteil kann seinem 14 Jährigen in einem Lokal ein Bier bestellen, das soll verboten werden, was zu Hause passiert steht auf einem anderen Zettel, alles klar ?

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