Ich sehe das genauso.
Ich würde meinem nicht 16jährigen Kind auch kein ganzes Bier hinstellen.
Beim Grundanliegen teile ich daher sogar die Position des Gesetzgebers.
Aber das ist meine persönliche Entscheidung und ich bin in der Verantwortung für die Erziehung meiner Kinder.
Das Jugendliche mal im Beisein der Eltern einen Schnitt serviert bekommen, ermöglicht ihnen die Wirkung von Alkohol in gesicherter Umgebung zu erfahren. Und nein, damit meine ich keinen Vollrausch. Vielmehr erfahren sie dabei das sich bereits kleine Mengen Alkohol auswirken können. Ob man das mit 15, 16 oder 17 Jahren durchführt, hängt aber von der Kondition des Kindes ab und die können Eltern deutlich besser einschätzen, als es Behörden können.
Ein Verbot ist digital. Die Realität verhält sich aber analog.