Ansicht umschalten
Avatar von Pearphidae
  • Pearphidae

mehr als 1000 Beiträge seit 14.11.2021

Re: "Warum Alkohol steuerlich nicht wie Tabakwaren behandeln?"

ondori schrieb am 27.08.2024 16:14:

Während der Prohibition in den USA konnte man deutlich sehen, welche Folgen eine künstliche Verknappung des Marktes nach sich zieht:
* Mord
* Totschlag
* Raub
* "Some like it hot"
* Erblindung durch Methylalkohol
Ich will keine amerikanischen Verhältnisse!
--> darauf einen Vomgarten😛

Geistig Erwachsene bzw. Personen mit Allgemeinbildung sind in der Lage zwischen einer Prohibition (=generelles Verbot einer Substanz für alle Bürger) und Jugendschutz (=Verbote nur für Minderjährige) zu unterscheiden.

Es würde bereits genügen darüber nachzudenken, warum Eltern grundsätzlich dazu ermächtigt als auch verpflichtet sind, ihre minderjährigen Kinder erzieherisch dahingehend zu bevormunden, Schaden von ihnen abzuwenden.

Man kann den Kindern nur in jenen Angelegenheiten kleine eigene Entscheidungen überlassen, bei denen ihnen kein psychischer oder physischer Schaden droht, wie z.B. das Erlernen des Umgangs mit Geld durch zuerst geringes und später steigendes Taschengeld.

Der Umgang mit generell gefährlichen Gegenständen, gefährdenden Substanzen sowie der Aufenthalt in schädlichen Umgebungen kann jedoch nicht "eingeübt" werden, da jeglicher Kontakt - auch kurzzeitig oder in geringen Mengen - bereits
physische und psychische Schäden verursachen kann. Hier ist es die Aufgabe der Eltern/Schule/Gesellschaft, die Kinder über die Gefahren zu informieren.

Es gibt jedoch einige spezielle Themen wie z.B. Gewaltanwendung, die zu den natürlichen Verhaltensweisen von Kindern zählt. Eltern können nicht jede Prügelei unter Kleinkindern verhindern, weil es zum Austesten von Verhalten und Reaktionen während der Entwicklung dazugehört, doch sie sind angehalten ihren Kindern andere Formen der Konfliktbewältigung beizubringen.

Schwieriger ist das Thema Sex, weil man den Kindern auf der einen Seite die Selbstbestimmung gewähren - sie auf der anderen Seite jedoch vor Entscheidungen bewahren muss, bei denen sie Schaden nehmen würden, wie z.B. älteren Minderjährigen oder gar Erwachsenen unangemessene Berührungen zu erlauben.

https://www.landratsamt-pirna.de/download/broschuere_sexuelle_uebergriffe_druck.pdf

Bewerten
- +
Ansicht umschalten