J@son schrieb am 27.08.2024 10:12:
Rkahr schrieb am 27.08.2024 09:46:
Man darf als Jugendlicher...
- zur Bundeswehr, wo einem eine Waffe anvertraut wird.
- zu wählen, wo einem eine Wahlstimme anvertraut wird.
- LGBTQ+, wo man dezidiert mitbekommt, wie die eigenen Genitalien so ticken.
Aber dass man mit den eigenen Eltern is Restaurant gehen darf, und mal am an Pappas Weizen nippen, oder auf dem Weihnachtsmarkt mal den Glühwein von der Mamma leeren....
Da vertraut man einem nicht so, da kann man selber nicht die Risiken abschätzen, das wissen Experten viel viel besser.
Schon interessant, was einem da zugemutet wird.
An Papas Weizen nippen darfst du (zwischen 14 und 16) nur mit Papas Zustimmung, zur Bundeswehr darfst du auch nur mit Papas Zustimmung. Ich sehe da irgendwie keinen großartigen Unterschied.
Wählen darfst du mancherorts schon ab 16, ohne Papas Zustimmung. Alkohol trinken und kaufen darfst du in ganz Deutschland schon ab 16, auch ohne Papas Zustimmung.Keine Ahnung, was du da nun so interessant dran findest.
Vielleicht die Körperliche, irreversible, verstümmelung darf man ohne die Zustimmung.