Es ist irgendwie unverständlich, dass so viele Länder hier keine klare Regelung haben.
Belgien stand mal fast zwei Jahre ohne Regierung da, bei und konnte sie die GroKO fast ein halbes Jahr Zeit lassen und nun steht Schweden vor diesem Problem.
Die Bayerische Verfassung lässt da keinen Spielraum:
Art. 44
(1) Der Ministerpräsident wird von dem neu gewählten Landtag spätestens innerhalb einer Woche nach seinem Zusammentritt auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
...
(5) Kommt die Neuwahl innerhalb von vier Wochen nicht zustande, muß der Landtagspräsident den Landtag auflösen. (=Neuwahlen)