Hallo,
das Wort "Trickbetrüger" ist im juristischen Sinne unsinnig, weil die Tathandlung "Betrug" bereits eine Täuschung über Tatsachen, also eben auch ein Trick ist:
Hier der Wortlaut des § 263 StGB im Absatz 1:
"Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."