Ein Elektrodiscounter hatte geklagt und vom OVG-Münster Recht bekommen. Das hält jedoch die Maßnahmen grundsätzlich für gerechtfertigt. Dem ging es um den Gleichbehandlungsgrundsatz, und darum, dass die Reglungen nachvollziehbar seinen müssen. Nun werden die Ausnahmen gestrichen. Die erhoffte Signalwirkung des Elektromarkts könnte so nach hinten los gehen.